MEDEA Awards 2011

Teilnahmebedingungen

  1. Alle Multimediaprojekte oder -programme, die auf eine Nutzung in der formellen oder informellen Bildung abzielen, können eingereicht werden.
  2. Multimediamaterialien können sich dabei erstrecken von einfachen Video- oder Multimediaproduktionen und insbesondere durch Schüler und Lehrer erstellte Medien, über Kurse mit bedeutender Medienintegration, bis zu Beispielen von Multimediaressourcen oder Projekten mit starker Medienbasis, kurz gesagt: Alle Medienmaterialien, die formelle oder informelle Lernaktivitäten unterstützen.
  3. Bezüglich der Zielgruppe(n) der Bildungsmedien besteht keine Beschränkung: Lerner(innen), Schüler(innen) und Studierende, Lehrer(innen), Auszubildende unabhängig von Alter, Ausbildungsniveau und Lerninhalten.
  4. Bezüglich der Sprache(n) der Bildungsmedien besteht keine Beschränkung. Die Anmeldeformulare sind lediglich auf Englisch, Französisch und Deutsch erhältlich und müssen in einer dieser Sprachen ausgefüllt werden, jedoch gilt diese Beschränkung nicht für die Medien- oder Projektsprache selbst.
  5. Das Multimediaprojekt oder die Produktion muss nach dem 1. Januar 2008 erzeugt werden sein. Natürlich darf die Produktion oder das Projekt älteres Material beinhalten oder daraus bestehen.
  6. Es besteht keine Beschränkung bezüglich des geografischen Ursprungs oder Verwendungsortes der eingereichten Materialien: Mit Ausnahme des Awards für Europäische Zusammenarbeit können für alle Awards Medienmaterialien aus der gesamten Welt eingereicht werden.
  7. Der Special Award für Europäische Zusammenarbeit wird an ein Projekt oder an eine Produktion verliehen, die bei der Produktion oder dem Einsatz von Bildungsmedien Partner aus mindestens zwei europäischen Ländern einbezieht.
  8. In physischer Form eingereichte Mediamaterialien, z.B. CD-ROM/DVD und gedruckte begleitende Lehrbücher, werden nach dem Wettbewerb nicht an den Absender zurückgesandt.
  9. Die einreichende Person ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle Urheberrechte (IPR, geistiges Eigentumsrecht) für das von ihm/ihr einzureichende Projekt geklärt sind. Falls deutliche Verletzungen der Urheberrechte oder sonstiger IPR vorliegen, werden die Preisrichter(innen) den eingereichten Beitrag von der weiteren Begutachtung ausschließen. Es wird empfohlen, zum Zeitpunkt der Einreichung ausreichende Dokumentation oder Beweise darüber abzugeben, wie mit IPR oder Urheberrecht verfahren wurde.
  10. Teilnehmer(innen) dürfen bis zu 8 Beiträge einreichen.
  11. Teilnehmer(innen) können nur eine der vier möglichen Auszeichnungen gewinnen: den MEDEA Award, den MEDEA Special Award, den Award für Europäische Zusammenarbeit oder den Award für Kreativität und Innovation. Sollte mehr als eine Auszeichnung in Frage kommen, liegt die Entscheidungsverantwortung bei der Jury und dem Organisationskomitee. Die Jury und das Organisationskomitee dürfen jederzeit beschließen, den MEDEA Special Award nicht zu verleihen. Dieser Special Award wird nur auf Eigeninitiative der Jury an einen Ansatz oder eine Produktion in Anerkennung deren außerordentlicher Innovation bei der pädagogischen oder technischen Gestaltung verliehen.
  12. Multimediaproduktionen oder -projekte, die bei dem früheren Wettbewerben MEDEA Awards eingereicht wurden, können erneut eingereicht werden, falls alle der oben genannten Bedingungen erfüllt werden und falls der eingereichte Beitrag von einer Begründung und einem deutlichen Hinweis auf seit dem eingereichten Beitrag des Vorjahres vorgenommene Veränderungen begleitet wird.
  13. Alle erforderlichen Materialien (unterschriebener Brief mit Originalunterschrift und CD-ROM/DVD falls notwendig) müssen verschickt worden um an zu kommen an das MEDEA-Sekretariat bis Samstag, den 31. Juli 2010 vor Mitternacht, per E-Mail, Fax oder Post (Datum des Poststempels gilt).

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