MEDEA Awards 2010

Beurteilungskriterien

Die Preisrichter(innen) der MEDEA Awards anerkennen die grundlegende Rolle eines wirkungsvollen und innovativen Bildungsdesigns beim Einsatz bewegter Bilder mit Lerner(innen). Die Preisrichter(innen) werden an erster Stelle nach Materialien und Ansätzen Ausschau halten, die den originellen und erfolgreichen Einsatz von Medien zur Erreichung klar festgelegter Bildungsziele mit Lerner(inne)n veranschaulichen. Die Qualität der Materialien selbst ist wichtig, da die Preisrichter(innen) dem Lernkontext entsprechend die folgenden Kriterien berücksichtigen werden:

  1. Pädagogische Qualität: Qualität der Didaktik und Kommunikation. Gibt es ein klares Lernziel? Wird das Material gutes Lernen zum Ergebnis haben?
  2. Einsatz von Medien: Wahl und Auswahl des Medientyps, welche Vorteile dieser mit sich bringt und ob diese Vorteile explizit sind, ob der ausgewählte Medientyp angemessen und vorbildhaft eingesetzt wird.
  3. Ästhetische Qualität: Attraktivität der Materialien. Sind Stil und Design einheitlich und den Zielanwender(inne)n angemessen? Ist das Produkt oder die Dienstleistung ansprechend und angenehm im Aussehen und in der Anwendung?
  4. Benutzerfreundlichkeit: Intuitivität des Materials. Ist die Anwendung einfach zu benutzen? Gibt es Support, eine Reihe Hinweistexte, eine Möglichkeit zu Feedback oder Hilfestellung?
  5. Technische Qualität: Mögliche Fehlerstellen im System, Kompatibilitätsprobleme, erforderliche fortgeschrittene technische Kenntnisse, um das System anwenden zu können,

Die Preisrichter(innen) der MEDEA Awards sind besonders an der Förderung origineller und bahnbrechender Anwendungen im Bereich bewegte Bilder und Ton in der Bildung interessiert. Zusätzlich zu der Hauptauszeichnung steht es den Preisrichter(innen) frei, einem Ansatz oder einer Produktion in Anerkennung deren außerordentlicher Innovation bei der pädagogischen oder technischen Gestaltung eine Sonderauszeichnung zu verleihen.

  • Alle Multimediaprojekte oder -programme, die auf eine Nutzung in der formellen oder informellen Bildung abzielen, können eingereicht werden.
  • Multimediamaterialien können sich dabei erstrecken von einfachen Video- oder Multimediaproduktionen, einschließlich durch Schüler und Lehrer erstellte Medien, über Kurse mit bedeutender Medienintegration bis zu Beispielen von Multimediaressourcen oder Projekten auf starker Medienbasis, kurz gesagt: Alle Medienmaterialien, die formelle oder informelle Lernaktivitäten unterstützen.
  • Bezüglich der Zielgruppe(n) der Bildungsmedien liegt keine Beschränkung vor: Lerner(innen), Schüler(innen) und Studierende, Lehrer(innen), Auszubildende, unabhängig von Alter, Ausbildungsniveau und Lerninhalten.
  • Bezüglich der Sprache(n) der Bildungsmedien liegt keine Beschränkung vor. Die Anmeldeformulare sind lediglich auf Englisch, Französisch und Deutsch erhältlich und müssen in einer dieser Sprachen ausgefüllt werden, jedoch gilt diese Beschränkung nicht für die Medien- oder Projektsprache selbst.
  • Das Multimediaprojekt oder die Produktion muss nach dem 1. Januar 2007 erzeugt worden sein. Natürlich darf die Produktion oder das Projekt älteres Material beinhalten oder daraus bestehen.
  • Bezüglich des geografischen Ursprungs oder Verwendungsortes der eingereichten Materialien besteht keine Beschränkung: Mit Ausnahme des Awards für Europäische Zusammenarbeit können für alle Awards Medienmaterialien aus der gesamten Welt eingereicht werden.
  • Der Special Award für Europäische Zusammenarbeit wird an ein Projekt oder an eine Produktion verliehen, die bei der Produktion oder dem Einsatz von Bildungsmedien Partner aus mindestens zwei europäischen Ländern einbezieht.
  • In physischer Form eingereichte Mediamaterialien, z.B. CD-ROM/DVD und gedruckte begleitende Lehrbücher, werden nach dem Wettbewerb nicht an den Absender  zurückgesandt.
  • Die einreichende Person ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle Urheberrechte (IPR, geistiges Eigentumsrecht) für das von ihm/ihr einzureichende Projekt geklärt sind. Falls deutliche Verletzungen des Urheberrechts oder sonstiger IPR vorliegen, werden die Preisrichter(innen) den eingereichten Beitrag von der weiteren Begutachtung ausschließen. Es wird empfohlen, dass die einreichende Person zum Zeitpunkt der Einreichung ausreichende Dokumentation oder Beweise darüber liefert, wie mit IPR oder Urheberrecht verfahren wurde.
  • Teilnehmer(innen) dürfen bis zu 12 Beiträge einreichen.
  • Teilnehmer(innen) können nur eine der vier möglichen Auszeichnungen gewinnen: den MEDEA Award, den MEDEA Special Award, den Award für Europäische Zusammenarbeit oder den MEDEA Award für Kreativität und Innovation. Die Jury und das Organisationskomitee dürfen jederzeit beschließen, den MEDEA Special Award nicht zu vergeben. Diese Sonderauszeichnung wird nur auf Eigeninitiative der Jury an einen Ansatz oder eine Produktion in Anerkennung deren außerordentlicher Innovation bei der pädagogischen oder technischen Gestaltung verliehen.
  • Multimediaproduktionen oder -projekte, die bei dem Wettbewerb MEDEA Awards 2008 eingereicht wurden, können erneut eingereicht werden, falls alle der oben genannten Bedingungen erfüllt werden und falls der eingereichte Beitrag von einer Begründung und einem deutlichen Hinweis auf seit dem eingereichten Beitrag des Vorjahres vorgenommene Veränderungen begleitet wird.
  • Alle erforderlichen Materialien (unterschriebener Brief mit Originalunterschrift und CD-ROM/DVD falls erforderlich) müssen so an das MEDEA-Sekretariat geschickt werden, dass sie bis Mittwoch, den 30. September 2009 vor Mitternacht verschickt worden sind (Datum des Poststempels gilt).

  • EC Education and Culture
  • ATiT